Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2020, bei dem das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben wurde, ein viel diskutiertes Thema.
Im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz gibt es passend dazu einen Schwerpunkt „Selbstbestimmtes Sterben“. Auch Bischof Georg Bätzing äußert sich zu dieser Thematik.